OLG Zweibrücken - Beschluss vom 03.12.1998 (5 UF 6/97) - DRsp Nr. 1999/11342
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.12.1998 - Aktenzeichen 5 UF 6/97
DRsp Nr. 1999/11342
»Ist bei einem eingetretenen Versorgungsfall für den ausgleichsberechtigten Ehegatten im Einzelfall die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs günstiger als der öffentlich-rechtliche Ausgleich, kann der Ausgleichsberechtigte mit der befristeten Beschwerde die Nichtbeachtung der Begrenzung gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VAHRG rügen. Hierzu fehlt ihm nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil er die Herabsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausgleichs erstrebt.«