OLG Zweibrücken - Beschluß vom 07.02.1997 (3 W 197/96) - DRsp Nr. 1997/5636
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 07.02.1997 - Aktenzeichen 3 W 197/96
DRsp Nr. 1997/5636
»Daß die Einbenennung des nichtehelichen Kindes nach § 1618 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB (sog. Stiefvater-Benennung) eine Namensänderung ohne die Mitwirkung des leiblichen Vaters zuläßt, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.«