OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.01.1997 (2 WF 85/96) - DRsp Nr. 1997/5639
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.01.1997 - Aktenzeichen 2 WF 85/96
DRsp Nr. 1997/5639
»Die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens trotz übereinstimmenden Elternvorschlags zur Sorgerechtsregelung stellt angesichts der Amtsermittlungspflicht des Gerichts hinsichtlich eventuell dem Kindeswohl entgegenstehender Umstände (hier: Aufdeckung etwaiger verdeckter Konflikte bei hälftiger Aufteilung des Aufenthalts der Kinder zwischen Vater und Mutter innerhalb jeweils einer Woche) keinesfalls eine unrichtige Sachbehandlung dar.«