OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1996 (5 UF 13/96) - DRsp Nr. 1996/23211
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1996 - Aktenzeichen 5 UF 13/96
DRsp Nr. 1996/23211
»1. Während der Dauer einer Inobhutnahme durch das Jugendamt aufgrund derer das Kind bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil untergebracht ist, setzt sich diesem gegenüber ein Anspruch des Sorgeberechtigten auf Kindesherausgabe nicht durch.2. Ein Verfahren über einen Herausgabeanspruch ist vom Familiengericht oder im Beschwerdeverfahren vom Beschwerdegericht auszusetzen, bis das Vormundschaftsgericht über den vom Jugendamt nach § 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2KJHG gestellten Antrag entschieden hat.«