OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1996
5 UF 13/96
Normen:
BGB § 1632 ; KJHG § 42 ;
Fundstellen:
DAVorm 1996, 313
FamRZ 1996, 1026
NJWE-FER 1996, 9

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1996 (5 UF 13/96) - DRsp Nr. 1996/23211

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1996 - Aktenzeichen 5 UF 13/96

DRsp Nr. 1996/23211

»1. Während der Dauer einer Inobhutnahme durch das Jugendamt aufgrund derer das Kind bei dem nichtsorgeberechtigten Elternteil untergebracht ist, setzt sich diesem gegenüber ein Anspruch des Sorgeberechtigten auf Kindesherausgabe nicht durch. 2. Ein Verfahren über einen Herausgabeanspruch ist vom Familiengericht oder im Beschwerdeverfahren vom Beschwerdegericht auszusetzen, bis das Vormundschaftsgericht über den vom Jugendamt nach § 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KJHG gestellten Antrag entschieden hat.«

Normenkette:

BGB § 1632 ; KJHG § 42 ;
Fundstellen
DAVorm 1996, 313
FamRZ 1996, 1026
NJWE-FER 1996, 9