OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1998 (6 WF 166/97) - DRsp Nr. 1999/1412
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1998 - Aktenzeichen 6 WF 166/97
DRsp Nr. 1999/1412
Für die Androhung eines Zwangsgeldes in einem Umgangsverfahren ist nicht Voraussetzung, dass bereits eine Zuwiderhandlung stattgefunden hat oder mit einer solchen zu rechnen ist, ausreichend ist vielmehr, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Androhung eines Zwangsgeldes steht zwar im Ermessen des Gerichts, jedoch ist der Ermessensspielraum erheblich eingeschränkt, wenn mit der zu vollstreckenden Anordnung das Recht des nichtsorgeberechtigten Elternteils auf persönlich Umgang mit dem Kind verfolgt wird.