OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1998
6 WF 166/97
Normen:
FGG Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 173
NJWE-FER 1998, 236

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1998 (6 WF 166/97) - DRsp Nr. 1999/1412

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1998 - Aktenzeichen 6 WF 166/97

DRsp Nr. 1999/1412

Für die Androhung eines Zwangsgeldes in einem Umgangsverfahren ist nicht Voraussetzung, dass bereits eine Zuwiderhandlung stattgefunden hat oder mit einer solchen zu rechnen ist, ausreichend ist vielmehr, dass eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Androhung eines Zwangsgeldes steht zwar im Ermessen des Gerichts, jedoch ist der Ermessensspielraum erheblich eingeschränkt, wenn mit der zu vollstreckenden Anordnung das Recht des nichtsorgeberechtigten Elternteils auf persönlich Umgang mit dem Kind verfolgt wird.

Normenkette:

FGG Abs. 3 S. 1;
Fundstellen
FamRZ 1999, 173
NJWE-FER 1998, 236