OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.07.1996 (5 WF 71/96) - DRsp Nr. 1997/5654
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.07.1996 - Aktenzeichen 5 WF 71/96
DRsp Nr. 1997/5654
»Ist nur das selbständige Sorgerechtsverfahren, nicht auch ein Kindesherausgabeverfahren anhängig, so kann eine - dann isolierte - vorläufige Anordnung der Kindesherausgabe zulässigerweise nicht getroffen werden (Fortschreibung von OLG Zweibrücken, FamRZ 1996,234).«