OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.04.1996
3 W 23/96
Normen:
BGB § 133, § 2084, § 2085 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1997, 12

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.04.1996 (3 W 23/96) - DRsp Nr. 1997/1529

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10.04.1996 - Aktenzeichen 3 W 23/96

DRsp Nr. 1997/1529

Enthält eine Verfügung von Todes wegen neben der Erbeinsetzung der Tochter des Erblassers eine Verweisung des Sohnes auf den Pflichtteil, ist durch Auslegung der Verfügung von Todes wegen festzustellen, ob es sich hierbei um den (selbständigen) Ausschluß des Sohnes von der Erbfolge, oder eine bloße Wiederholung des von Gesetzes wegen bestehenden Vorrangs der gewillkürten Erbfolge ohne eigenständigen Verfügungscharakter handelt.

Normenkette:

BGB § 133, § 2084, § 2085 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1997, 12