OLG Zweibrücken - Beschluß vom 11.11.1996 (3 W 183/96) - DRsp Nr. 1997/693
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11.11.1996 - Aktenzeichen 3 W 183/96
DRsp Nr. 1997/693
1. Auf die Behauptung des Betreuers eines vermögenden Betreuten, die Höhe der ihm zuerkannten Vergütung sei unangemessen, kann die weitere Beschwerde nicht gestützt werden.2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht bei der Festsetzung der Vergütung des Betreuers in Ausübung des ihm zustehenden Ermessens im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 287ZPO anwendet.