OLG Zweibrücken - Beschluß vom 11.11.1996
3 W 183/96
Normen:
BGB § 1836 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
BtPrax 1997, 116
EzFamR aktuell 1997, 59
FuR 1997, 125

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 11.11.1996 (3 W 183/96) - DRsp Nr. 1997/693

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 11.11.1996 - Aktenzeichen 3 W 183/96

DRsp Nr. 1997/693

1. Auf die Behauptung des Betreuers eines vermögenden Betreuten, die Höhe der ihm zuerkannten Vergütung sei unangemessen, kann die weitere Beschwerde nicht gestützt werden. 2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht bei der Festsetzung der Vergütung des Betreuers in Ausübung des ihm zustehenden Ermessens im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 287 ZPO anwendet.

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 1 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Hinweis zu B

Fundstellen
BtPrax 1997, 116
EzFamR aktuell 1997, 59
FuR 1997, 125