OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.08.1996 (5 WF 15/96) - DRsp Nr. 1997/5651
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 5 WF 15/96
DRsp Nr. 1997/5651
»1. In einem - isolierten - Güterechtsstreit sind einstweilige Anordnungen nicht zulässig.2. Hat das Gericht der ersten Instanz in einem selbständigen Verfahren (hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung) in der verfahrensabschließenden Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage die Kostenentscheidung vorbehalten, so ist wegen des darin liegenden Verstoßes gegen § 308 Abs. 2ZPO ausnahmsweise in Analogie zu § 99 Abs. 2ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet.«