OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.08.1996
5 WF 15/96
Normen:
ZPO § 620, § 621 Abs. 1 Nr. 8, § 99 Abs. 1, Abs. 2, § 308 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 622

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.08.1996 (5 WF 15/96) - DRsp Nr. 1997/5651

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.08.1996 - Aktenzeichen 5 WF 15/96

DRsp Nr. 1997/5651

»1. In einem - isolierten - Güterechtsstreit sind einstweilige Anordnungen nicht zulässig. 2. Hat das Gericht der ersten Instanz in einem selbständigen Verfahren (hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung) in der verfahrensabschließenden Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage die Kostenentscheidung vorbehalten, so ist wegen des darin liegenden Verstoßes gegen § 308 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise in Analogie zu § 99 Abs. 2 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet.«

Normenkette:

ZPO § 620, § 621 Abs. 1 Nr. 8, § 99 Abs. 1, Abs. 2, § 308 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 622