OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.10.1988
3 W 130/88
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1 ; FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 537

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 12.10.1988 (3 W 130/88) - DRsp Nr. 1996/23354

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 12.10.1988 - Aktenzeichen 3 W 130/88

DRsp Nr. 1996/23354

1. Soll ein volljähriger Ausländer adoptiert werden, der sich bislang erfolglos um die Gewährung politischen Asyls bemüht hat, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen das Annahmeverhältnis begründet werden soll. Hierbei sind stets alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles aufzuklären und sorgfältig gegeneinander abzuwägen, § 12 FGG. 2. Die Herkunft des Anzunehmenden aus verschiedenen Sprach- und Kulturkreisen muß dabei für sich genommen kein unüberwindliches Hindernis für das Zustandekommen eines Eltern-Kind-Verhältnisses sein, auch nicht die Tatsache, daß der Annehmende keinerlei Erfahrung im Umgang mit Menschen aus dem Kulturkreis des Anzunehmenden hat.

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1 ; FGG § 12 ;
Fundstellen
FamRZ 1989, 537