OLG Zweibrücken - Beschluß vom 14.03.1997
3 W 28/97
Normen:
BGB § 133, § 1923, § 2100, § 2101 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1364

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 14.03.1997 (3 W 28/97) - DRsp Nr. 1998/126

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14.03.1997 - Aktenzeichen 3 W 28/97

DRsp Nr. 1998/126

»1. Werden in einem notariellen Testament als Nacherben ausdrücklich die ehelichen Kinder bezeichnet, die der Vorerbe hinterläßt, so liegt es nahe, daß auch solche ehelichen Kinder gemeint sind, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch nicht geboren oder gezeugt sind, aber bis zum Tode des Vorerben noch geboren werden können. 2. Zur Frage, ob mit einer Sterilisation des Vorerben Gewißheit darüber eintritt, daß mit der Geburt weiterer Nacherben nicht mehr zu rechnen ist.«

Normenkette:

BGB § 133, § 1923, § 2100, § 2101 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1364