OLG Zweibrücken - Beschluß vom 17.04.1996 (5 UF 56/96) - DRsp Nr. 1997/1528
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17.04.1996 - Aktenzeichen 5 UF 56/96
DRsp Nr. 1997/1528
Lehnt das Familiengericht es ab, eine von den Eltern getroffene Vereinbarung über ein Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind als "vollziehbar im Sinne von § 33FGG " zu erklären, ist gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gegeben.