OLG Zweibrücken - Beschluß vom 18.09.1997 (5 WF 41/97) - DRsp Nr. 1998/113
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 18.09.1997 - Aktenzeichen 5 WF 41/97
DRsp Nr. 1998/113
»Mit der Vornahme der geschuldeten Handlung (hier: Auskunftserteilung gemäß § 1379 Abs. 1BGB) wird eine Zwangsgeldfestsetzung als Beugemittel gegenstandslos. Für einen nach (formeller) Bestandskraft der Zwangsgeldfestsetzung gestellten Aufhebungsantrag besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis.«