OLG Zweibrücken - Beschluß vom 19.11.1999
3 W 232/99
Normen:
BGB § 1836 Abs. 1, 2, § 1908i Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 536
NJWE-FER 2000, 56

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 19.11.1999 (3 W 232/99) - DRsp Nr. 2000/5628

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 3 W 232/99

DRsp Nr. 2000/5628

»1. War bereits vor dem 1.1.1999 ein Betreuer bestellt, so bedarf es für dessen Vergütungsanspruch keiner formalen Feststellung der Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB. Für solche Fälle ist die in § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB getroffene Regelung vielmehr dahin auszulegen, daß der Vergütungsanspruch allein an die materiellen Voraussetzungen der Berufsmäßigkeit anknüpft.