OLG Zweibrücken - Beschluß vom 20.11.1997 (5 UF 53/97) - DRsp Nr. 1998/16802
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.11.1997 - Aktenzeichen 5 UF 53/97
DRsp Nr. 1998/16802
»1. In Sorgerechtsregelungsverfahren ist - vorbehaltlich begründeter Ausnahmen - das betroffene Kind grundsätzlich zu hören.2. Ein Verstoß gegen diese Anhörungspflicht ist ein erheblicher Verfahrensfehler, der in entsprechender Anwendung des Rechtsgedanken aus §§ 539ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.«