Mit dieser Entscheidung gibt der 6. Senat des OLG Zweibrücken seine bisherige Rechtsprechung (Vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1980, 312) zu dieser Frage auf und schließt sich der insoweit herrschenden Meinung an, vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, KostRspr §
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