OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.09.1998 (2 WF 54/98) - DRsp Nr. 1999/1389
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.09.1998 - Aktenzeichen 2 WF 54/98
DRsp Nr. 1999/1389
»1. Die Anordnung der Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens im familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren kann mit der einfachen Beschwerde anfechtbar sein.2. Im familiengerichtlichen Verfahren darf die psychologische Begutachtung des Kindes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Sorgeberechtigten angeordnet und durchgeführt werden. Gemäß § 1666BGB (n.F.) kann das Familiengericht aber die Zustimmung ersetzen.«