OLG Zweibrücken - Beschluß vom 23.04.1998 (5 WF 43/98) - DRsp Nr. 1999/1407
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 5 WF 43/98
DRsp Nr. 1999/1407
»Auch eine vorläufige Maßnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 620fZPO (hier: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung wegen Ehegattenunterhalt) ist nicht anfechtbar.«