OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.08.1998
2 WF 26/98
Normen:
BGB § 1601 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1999, 15

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.08.1998 (2 WF 26/98) - DRsp Nr. 1999/1391

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.08.1998 - Aktenzeichen 2 WF 26/98

DRsp Nr. 1999/1391

Zwar ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich wegen Mutwilligkeit zu versagen, wenn eine Scheidungsfolgensache statt im Verbund isoliert geltend gemacht wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein zwischenzeitlich volljähriges Kind seinen Unterhaltsanspruch auch für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung geltend macht.

Normenkette:

BGB § 1601 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1999, 15