OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.08.1998 (2 WF 26/98) - DRsp Nr. 1999/1391
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.08.1998 - Aktenzeichen 2 WF 26/98
DRsp Nr. 1999/1391
Zwar ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich wegen Mutwilligkeit zu versagen, wenn eine Scheidungsfolgensache statt im Verbund isoliert geltend gemacht wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein zwischenzeitlich volljähriges Kind seinen Unterhaltsanspruch auch für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung geltend macht.