OLG Zweibrücken - Beschluß vom 25.07.1997
3 W 147/97
Normen:
BGB § 1836 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 334

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 25.07.1997 (3 W 147/97) - DRsp Nr. 1999/1416

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25.07.1997 - Aktenzeichen 3 W 147/97

DRsp Nr. 1999/1416

»Bei der Bemessung der Vergütung des Betreuers sind neben der Größe des Vermögens der zeitliche Aufwand für die Betreuungstätigkeit, die Bedeutung und die Schwierigkeit der Geschäfte mit dem daraus zu entnehmenden Grad der Verantwortung und unter Umständen auch der - finanzielle - Erfolg der Geschäfte zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BGB § 1836 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1997, 334