OLG Zweibrücken - Beschluß vom 25.07.1997 (3 W 147/97) - DRsp Nr. 1999/1416
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25.07.1997 - Aktenzeichen 3 W 147/97
DRsp Nr. 1999/1416
»Bei der Bemessung der Vergütung des Betreuers sind neben der Größe des Vermögens der zeitliche Aufwand für die Betreuungstätigkeit, die Bedeutung und die Schwierigkeit der Geschäfte mit dem daraus zu entnehmenden Grad der Verantwortung und unter Umständen auch der - finanzielle - Erfolg der Geschäfte zu berücksichtigen.«