OLG Zweibrücken - Beschluß vom 26.02.1996 (6 WF 10/96) - DRsp Nr. 1997/1530
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 26.02.1996 - Aktenzeichen 6 WF 10/96
DRsp Nr. 1997/1530
Der Unterhaltsverpflichtete gibt Anlaß zur Klage auf den gesamten Betrag des Unterhalts, wenn er nur einen Teil des geschuldeten Unterhalts zahlt, da der Unterhaltsberechtigte ein Interesse daran hat, künftigen Einwendungen des Unterhaltsverpflichteten gegen seine Zahlungspflicht vorzubeugen.