OLG Zweibrücken - Beschluß vom 27.10.1997 (5 UF 52/97) - DRsp Nr. 1998/16803
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27.10.1997 - Aktenzeichen 5 UF 52/97
DRsp Nr. 1998/16803
»Übergeht der Familienrichter im Ehescheidungsverbundurteil einen von den Parteien in das Verfahren eingeführten notariell beurkundeten Ausschluß des Versorgungsausgleichs und einen auf Genehmigung dessen gerichteten Antrag mit Stillschweigen, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zurückverweisung insoweit führen kann.«