OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.10.1998
5 WF 118/98
Normen:
GKG § 65 ; ZPO § 622 Abs. 2 S. 2, § 253, § 33, § 216, § 271 ;
Fundstellen:
FuR 1999, 295
OLGReport-Zweibrücken 1999, 228

OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.10.1998 (5 WF 118/98) - DRsp Nr. 1999/11360

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 5 WF 118/98

DRsp Nr. 1999/11360

»Wird ein Scheidungsantrag wirksam zurückgenommen, so ist ein zu diesem Zeitpunkt anhängiger aber mangels Zustellung noch nicht rechtshängig gewordener Gegenantrag nunmehr seinerseits nach allgemeinen Grundsätzen als Scheidungs(-erst)antrag zu behandeln.« Durch einen nach der wirksamen Rücknahme rechtshängig werdenden Gegenantrag wird der ursprüngliche Rechtsstreit nicht fortgeführt.

Normenkette:

GKG § 65 ; ZPO § 622 Abs. 2 S. 2, § 253, § 33, § 216, § 271 ;
Fundstellen
FuR 1999, 295
OLGReport-Zweibrücken 1999, 228