OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.10.1998 (5 WF 118/98) - DRsp Nr. 1999/11360
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 5 WF 118/98
DRsp Nr. 1999/11360
»Wird ein Scheidungsantrag wirksam zurückgenommen, so ist ein zu diesem Zeitpunkt anhängiger aber mangels Zustellung noch nicht rechtshängig gewordener Gegenantrag nunmehr seinerseits nach allgemeinen Grundsätzen als Scheidungs(-erst)antrag zu behandeln.«Durch einen nach der wirksamen Rücknahme rechtshängig werdenden Gegenantrag wird der ursprüngliche Rechtsstreit nicht fortgeführt.