OLG Zweibrücken - Beschluß vom 28.07.1995 (5 UF 104/95) - DRsp Nr. 1996/3417
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28.07.1995 - Aktenzeichen 5 UF 104/95
DRsp Nr. 1996/3417
»Ohne gleichzeitige Anhängigkeit eines selbständigen Umgangsrechtsverfahrens kann auch bei Anhängigkeit eines selbständigen Sorgerechtsverfahrens eine (isolierte) Ferienregelung durch vorläufige Anordnung jedenfalls dann nicht getroffen werden, wenn es sich nicht um eine sog. "dienende" Maßnahme handelt (Fortführung von OLG Zweibrücken - 2 WF 51/89 - vom 18.05.1989, FamRZ 1989, 1108).«