OLG Zweibrücken - Urteil vom 06.02.1996 (5 UF 60/95) - DRsp Nr. 1997/1533
OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.02.1996 - Aktenzeichen 5 UF 60/95
DRsp Nr. 1997/1533
»1. Im Ehescheidungsverbundverfahren darf über ein Unterhaltsbegehren, welches gegen eine von einem Rechtsanwalt nicht vertretene Partei geltend gemacht wird, nur durch Versäumnisurteil entschieden werden; ein gleichwohl auch insoweit erlassenes kontradiktorisches Urteil beruht auf einem Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.2. Wird der säumige Antragsgegner eines Ehescheidungsverfahrens im Verbundurteil zu Unterhaltszahlungen verurteilt, so handelt es sich insoweit jedenfalls dann nicht um ein (verstecktes) Versäumnisurteil, wenn das Familiengericht in der Begründung darauf abgehoben, der Antragsgegner habe seine Leistungsfähigkeit "nicht nachgewiesen" (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 1995, 257 = FamRZ 1994, 1521).«