OLG Zweibrücken - Urteil vom 09.04.1998 (2 UF 145/97) - DRsp Nr. 1999/1409
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.04.1998 - Aktenzeichen 2 UF 145/97
DRsp Nr. 1999/1409
Da im Scheidungsverbund über Familiensachen nach § 621 Abs. 1ZPO nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung getroffen werden kann, können im Scheidungsverbund Unterhaltsansprüche eines gemeinsamen Kindes der Ehegatten nur für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.Ist der Unterhaltspflichtige auf Grund eines unterhaltsrechtlich leichtfertigen Verhaltens nicht leistungsfähig, so kann einem unterhaltsberechtigten Kind auf der Grundlage eines nicht erzielten, fiktiven Einkommens des Pflichtigen ein über den Mindestunterhalt hinausgehender Unterhaltsanspruch gegen diesen zustehen.