OLG Zweibrücken - Urteil vom 12.05.1998 (5 UF 73/97) - DRsp Nr. 1999/1404
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.05.1998 - Aktenzeichen 5 UF 73/97
DRsp Nr. 1999/1404
»Eine Ehescheidung darf auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 628ZPO vorzeitig ausgesprochen werden, wenn Folgesachen (hier: nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich) erst anhängig, aber noch nicht rechtshängig sind und möglicherweise aus prozessualen Gründen nicht in zulässiger Weise geltend gemacht sind.«