OLG Zweibrücken - Urteil vom 14.07.1998 (5 UF 91/97) - DRsp Nr. 1999/1397
OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.07.1998 - Aktenzeichen 5 UF 91/97
DRsp Nr. 1999/1397
Wird ein Ehegatte, der ganztägig berufstätig ist und der einem gemeinsamen Kind der Ehegatten sowohl den Bar- als auch den Betreuungsunterhalt erbringt, von dem anderen Ehegatten auf Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens in Anspruch genommen, so kann dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehegatten ein Betreuungsbonus nur hinsichtlich eines konkret dargelegten Mehrbedarfs beziehungsweise bei Vorliegen besonderer Erschwernisse einkommensmindernd angerechnet werden (vgl. BGH, FamRZ 1991, 182)