OLG Zweibrücken - Urteil vom 17.01.1997 (2 UF 76/96) - DRsp Nr. 1998/127
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.01.1997 - Aktenzeichen 2 UF 76/96
DRsp Nr. 1998/127
»1. Auch ein fehlerhaft ergangenes Versäumnisurteil kann grundsätzlich nur durch Einspruch, nicht aber mit der Berufung angefochten werden.2. Die Anwendung des Meistbegünstigunggrundsatzes scheidet aus, soweit der Wille des Gerichts auf den Erlaß eines Versäumnisurteils gerichtet war und dies der getroffenen Entscheidung eindeutig zu entnehmen ist.«