OLG Zweibrücken - Urteil vom 17.03.1998
5 U 3/97
Normen:
BSHG § 121 ; BGB § 677, § 683 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 224
FuR 1998, 331
NJW-RR 1999, 1070
OLGReport-Zweibrücken 1998, 338

OLG Zweibrücken - Urteil vom 17.03.1998 (5 U 3/97) - DRsp Nr. 1998/16791

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.03.1998 - Aktenzeichen 5 U 3/97

DRsp Nr. 1998/16791

»1. Zur Rechtsnatur einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers, der Krankenhilfe bewilligt hat. 2. Zu den Voraussetzungen eines privaten Behandlungsvertrags, wenn der Sozialhilfeträger während einer andauernden einheitlichen Behandlungsmaßnahme keine Krankenhilfe mehr gewähren will. 3. Zur Möglichkeit einer Nothilfemaßnahme für ein minderjähriges Kind gemäß § 121 BSHG, wenn die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit der Eltern nicht geklärt ist. 4. Der Krankenhausträger, der sich auf einen Anspruch aus § 677 in Verbindung mit § 683 BGB auf Grund einer Geschäftsführung ohne Auftrag im mutmaßlichen Interesse des Geschäftsherrn oder im öffentlichen Interesse beruft, trägt die Darlegungslast dafür, daß er keine Erstattung seiner Kosten auf Grund sozialrechtlicher Ansprüche erhalten kann.«

Normenkette:

BSHG § 121 ; § , § ;