OLG Zweibrücken - Urteil vom 17.03.1998 (5 U 3/97) - DRsp Nr. 1998/16791
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.03.1998 - Aktenzeichen 5 U 3/97
DRsp Nr. 1998/16791
»1. Zur Rechtsnatur einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers, der Krankenhilfe bewilligt hat.2. Zu den Voraussetzungen eines privaten Behandlungsvertrags, wenn der Sozialhilfeträger während einer andauernden einheitlichen Behandlungsmaßnahme keine Krankenhilfe mehr gewähren will.3. Zur Möglichkeit einer Nothilfemaßnahme für ein minderjähriges Kind gemäß § 121BSHG, wenn die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit der Eltern nicht geklärt ist.4. Der Krankenhausträger, der sich auf einen Anspruch aus § 677 in Verbindung mit § 683BGB auf Grund einer Geschäftsführung ohne Auftrag im mutmaßlichen Interesse des Geschäftsherrn oder im öffentlichen Interesse beruft, trägt die Darlegungslast dafür, daß er keine Erstattung seiner Kosten auf Grund sozialrechtlicher Ansprüche erhalten kann.«
Normenkette:
BSHG § 121 ; § , § ;
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