OLG Zweibrücken - Urteil vom 18.02.1997
5 U 46/95
Normen:
BGB § 823, § 827, § 276 ; ZPO § 138 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)439d
FamRZ 1998, 231
NJW-RR 1997, 666
OLGReport-Zweibrücken 1997, 39
VersR 1997, 1009

OLG Zweibrücken - Urteil vom 18.02.1997 (5 U 46/95) - DRsp Nr. 1997/5635

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.02.1997 - Aktenzeichen 5 U 46/95

DRsp Nr. 1997/5635

»1. Mißlingt eine ausschließlich medizinisch indizierte Sterilisation, fallen Ansprüche, die nicht auf dem abzuwendenden Gesundheitsrisiko für die Frau beruhen, insbesondere solche aus einer ungewollten Schwangerschaft, nur dann unter den Schutzzweck des § 823 BGB oder einer positiven Vertragsverletzung, wenn der Arzt im Behandlungsvertrag, wenigstens als Nebenpflicht, derartige Vermögensinteressen der Eltern eines ungewollten Kindes übernommen hat. 2. Ob eine familienplanerische Indikation vom Behandlungsvertrag neben der im Vordergrund stehenden medizinischen Indikation umfaßt war, ist nicht auf Grund einer generalisierenden, anhand allgemeiner Anschauungen oder Erwartungen gewonnenen Betrachtung festzustellen, sondern bedarf, ohne daß kleinliche Anforderungen gestellt werden dürfen, einer einzelfallorientierten Bewertung.