OLG Zweibrücken - Urteil vom 22.04.1997 (5 UF 186/96) - DRsp Nr. 1998/121
OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 5 UF 186/96
DRsp Nr. 1998/121
»Zur Zulässigkeit einer Beschwerde als Berufung, wenn sich der Rechtsbehelf gegen einen verfahrenswidrig zustande gekommen Beschluß wendet, der anstelle eines an sich gebotenen Ergänzungsurteils einem Antrag auf Ergänzung der Kostenentscheidung im Verbundurteil wegen der Kosten einer einstweiligen Anordnung verbescheidet.«