FG Niedersachsen - Urteil vom 27.01.2000
5 K 56/95
Normen:
UStG § 4 Nr. 9a, § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 970

Option zur USt, Widerruf des Verzichts auf die USt-Befreiung

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 5 K 56/95

DRsp Nr. 2000/7717

Option zur USt, Widerruf des Verzichts auf die USt-Befreiung

1. So wie die Option zur Steuerpflicht kann auch der Widerruf des Verzichts auf die USt-Befreiung des § 4 Nr. 9 a auf einen Teil eines Grundstücks beschränkt werden. 2. Die Möglichkeit zur Beschränkung der Option auf einen Grundstücksteil gilt auch für den Widerruf der Optionserklärung.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9a, § 14 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Erblasser betrieb ein Hotel und Restaurantunternehmen in . Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 29. Dezember 1988 veräußerte er den Gesamtkomplex " " an den Staatsangehörigen (Käufer) zu einem Preis von insgesamt DM netto zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 1.739.500 DM. Der Nettoverkaufspreis entfiel in Höhe von 500.000 DM auf die im Privatbesitz des Erblassers befindliche Wohnung. Als Zeitpunkt des Besitzübergangs war der 29. Dezember 1988 vereinbart. Im Hinblick auf die vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen wird auf den in Ablichtung zu den Steuerakten gelangten Kaufvertrag Bezug genommen. In einer nicht datierten privatschriftlichen Vereinbarung änderten die Vertragsparteien den Kaufpreis dahingehend, dass der auf die Wohnung entfallende Anteil von 500.000 DM aus der Bemessungsgrundlage herausgenommen wurde. Auch hinsichtlich dieser Vereinbarung wird auf deren zu den Steuerakten gelangten Text im Einzelnen Bezug genommen.