VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 6940/08
OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.02.2009 (13 E 1694/08) - DRsp Nr. 2009/4390
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 13 E 1694/08
DRsp Nr. 2009/4390
Die fehlende Begründung einer Klage rechtfertigt nicht schon als solche die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.Maßstäbe für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung nach Erledigung des Klageverfahrens.