OLG München - Urteil vom 28.10.1992
12 UF 1034/92
Normen:
BGB § 1361 § 1581 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)259c-e
FamRZ 1993, 328
FuR 1992, 368
OLGReport-München 1992, 216

Pauschalierte berufsbedingte Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus bei Unterhalt für Getrenntleben

OLG München, Urteil vom 28.10.1992 - Aktenzeichen 12 UF 1034/92

DRsp Nr. 1995/1919

Pauschalierte berufsbedingte Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus bei Unterhalt für Getrenntleben

»1. Nach den seit 1.7.1992 geltenden Münchener Leitlinien können weiterhin pauschalierte berufsbedingte Aufwendungen eines Nichtselbständigen von 5_% neben einem Erwerbstätigenbonus von 1/7 berücksichtigt werden. 2. Auch bei Anwendung der Additionsmethode ist der Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen und nicht bereits vom Nettoeinkommen abzuziehen. 3. Der Erwerbstätigenbonus erstreckt sich auch auf eine Steuererstattung, soweit sie aus einer Erwerbstätigkeit stammt.«

Normenkette:

BGB § 1361 § 1581 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff ZPO) ist teilweise begründet. Der Klägerin steht ab 01.06.1992 nur mehr ein monatlicher Trennungsunterhalt von 430.- DM zu.