FNA : 211-9
Fassung vom 19.02.2007
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2009
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen vom 24.06.2024 (BGBl. I Nr. 212)
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Personenstand, Aufgaben des Standesamts
§ 2 Standesbeamte
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
§ 3 Personenstandsregister
§ 4 Sicherungsregister
§ 5 Fortführung der Personenstandsregister
§ 6 Aktenführung
§ 7 Aufbewahrung
§ 8 Verlust eines Personenstandsregisters
§ 9 Beurkundungsgrundlagen
§ 10 Auskunfts- und Nachweispflicht
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
§ 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt
§ 12 Anmeldung der Eheschließung
§ 12 a Anmeldung der erneuten Eheschließung nach § 1305 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen
§ 14 Eheschließung
§ 15 Eintragung in das Eheregister
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
§ 16 Fortführung
Kapitel 4 Lebenspartnerschaft
§ 17 Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters
§ 17 a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
§ 18 Anzeige
§ 19 Anzeige durch Personen
§ 20 Anzeige durch Einrichtungen
§ 21 Eintragung in das Geburtenregister
Abschnitt 2 Besonderheiten
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