I. Die im Jahr 1981 geborene C ist die Nichte und das Patenkind der Ehefrau des Klägers und Revisionsklägers (Kläger). Die leiblichen Eltern von C ließen sich im Jahr 1983 scheiden. Bis zum Tod ihres Vaters Ende September 2000 lebte sie bei ihm und seiner zweiten Ehefrau. Mit ihrer --unter Betreuung stehenden-- leiblichen Mutter, die laut Mitteilung des Klägers vom 8. April 2005 inzwischen ebenfalls verstorben ist, unterhielt C --abgesehen von einem kurzen Kennenlernen im Jahr 1997-- keine Verbindung.
Bereits im Juli 2000 hatte C mit einer Collegeausbildung in den USA begonnen. Dort lebte sie bei einer Gastfamilie und finanzierte ihre Ausbildung im Wesentlichen mit Hilfe eines Stipendiums, aus dem sie jährlich 8 525 Dollar erhielt.
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