I. Im Jahre 1954 wurde der Verein "Unterstützungskasse der Metallwerke F. GmbH e.V." gegründet. Gemäß § 2 der Vereinssatzung war Zweck dieses Vereins, an ehemalige Mitarbeiter der Firma Metallwerke F. GmbH im Alter und bei Invalidität sowie beim Tode ihrer Angehörigen laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Darüber hinaus konnte der Verein in Notfällen einmalige Beihilfen auch an gegenwärtige Mitarbeiter zahlen. Die Mitglieder des Vereins wurden nach § 3 der Satzung von der Geschäftsführung nach Anhörung des Betriebsrats ausgewählt. § 4 der Satzung hatte folgenden Wortlaut:
"Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Tod,
b) durch Ausscheiden aus der Firma,
c) durch Austritt aus dem Verein ..."
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