1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zwickau vom 28.09.2012 - 9 F 181/12 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird mit Wirkung ab 16.02.2012 für die erste Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt XXX bewilligt.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|