OLG Karlsruhe - Beschluss vom 25.09.2003
5 WF 106/03
Normen:
ZPO § 115 Abs. 2 ; BSHG § 88 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 646

Pflicht der mittellosen Partei zur Veräußerung eines Mittelklasse-Pkw

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen 5 WF 106/03

DRsp Nr. 2004/19774

Pflicht der mittellosen Partei zur Veräußerung eines Mittelklasse-Pkw

Wird ein Pkw zur Berufsausübung benötigt, so kann von der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei nicht verlangt werden, dass sie diesen veräußert, wenn der Erlös nach Abzug der Prozesskosten nicht ausreicht, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Normenkette:

ZPO § 115 Abs. 2 ; BSHG § 88 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 646