Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 14. November 2002 und des Beschlusses des Landgerichts Darmstadt vom 27. März 2006 wird der Beteiligten zu 1) auf ihre Anträge vom 7. Dezember 2001 sowie 19. und 20. Januar 2002 ein Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 549,96 EURO einschließlich Mehrwertsteuer festgesetzt.
Die weitergehenden Vergütungsanträge werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Beteiligte zu 1) war von April 1999 bis September 2004 für den mittellosen Betroffenen zur Berufsbetreuerin u.a. mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt.
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