Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer
BGH, Urteil vom 12.06.2002 - Aktenzeichen XII ZR 288/00
DRsp Nr. 2002/9824
Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte verpflichtet ist, dem Antrag des anderen auf gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn in dem betreffenden Veranlagungszeitraum die eheliche Lebensgemeinschaft noch bestand und die Ehegatten in die Steuerklassen III/V eingereiht waren.«
Normenkette:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2 ;
Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der Beklagten Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer nach § 26 bEStG für die Jahre 1994 bis 1996.
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