Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird dieser - unter gleichzeitiger Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - in Abänderung des am 3. September 2015 erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 152 F 19650/14 - sowie des in gleicher Sache am 8. Februar 2016 erlassenen Nichtabhilfebeschlusses Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsverfolgung unter Beiordnung der Verfahrensbevollmächtigten nach einem Verfahrenswert von insgesamt 12.071,85 € wie folgt bewilligt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|