Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.02.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -
Auf die Berufung der Kläger wird das am 09.02.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -
Die weitergehende Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger 30% und der Beklagte trägt 70 %. Von den Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen die Kläger 35% und der Beklagte trägt 65%.
5.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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