KG - Beschluss vom 04.04.2017
1 W 447/16
Normen:
PStG § 36 Abs. 1; PStG § 49; RuStAG § 4; BGB § 1592; BGB § 1594; FamFG § 107 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 11.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen III 204/16

Pflicht des Standesbeamten zur Prüfung der Wirksamkeit der Scheidung der Kindesmutter in Ägypten

KG, Beschluss vom 04.04.2017 - Aktenzeichen 1 W 447/16

DRsp Nr. 2017/5003

Pflicht des Standesbeamten zur Prüfung der Wirksamkeit der Scheidung der Kindesmutter in Ägypten

Hat ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft über ein in Ägypten geborenes Kind einer dort von einem Ägypter geschiedenen ägyptischen Staatsangehörigen anerkannt und wird die Beurkundung der Geburt des Kindes gemäß § 36 Abs. 1 PStG beantragt, sind die Voraussetzungen über die Anerkennung der Scheidung inzident von dem Standesamt bzw. im gerichtlichen Anweisungsverfahren durch das Amtsgericht zu prüfen. Die Antragsteller können bei einer Heimatstaatenentscheidung nicht auf ein Anerkennungsverfahren nach § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG verwiesen werden.

Die Beschwerde wird bei einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR auf Kosten der Beteiligten zu 4 zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

PStG § 36 Abs. 1; PStG § 49; RuStAG § 4; BGB § 1592; BGB § 1594; FamFG § 107 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.