Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuwied vom 06.11.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 8.076 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind seit Mai 2001 verheiratet und streiten vorliegend im Beschwerdeverfahren noch um Trennungsunterhalt ab Januar 2015. Den Zeitpunkt der Trennung gibt die Antragstellerin mit August 2014 an; danach habe es nur einen gescheiterten Versöhnungsversuch gegeben.
Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, ...[A], geb. im August 2000, und ...[B], geb. im Oktober 2002. Nach der Trennung lebten diese zunächst bei ihrer Mutter im vormaligen ehelichen Anwesen in ...[Y]. Im Rahmen des Umzugs der Antragstellerin zu ihrem neuen Lebensgefährten nach ...[Z] wechselte ...[B] im Dezember 2015 zum Antragsgegner.
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