Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin X aus Y ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt. Die Entscheidung betr. die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache nachehelicher Unterhalt bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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